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Mutterschutz - gestern und heute60 Jahre Mutter-Schutzgesetz24.01.1952: Der Deutsche Bundestag beschließt einstimmig das sogenannte Mutterschutzgesetz. Es schützt berufstätige Frauen, die schwanger werden, vor schwerer körperlicher Arbeit ( vor Akkordarbeit, vor Kündigung) und sie dürfen sechs Wochen vor und nach der Entbindung zu Hause bleiben. * * * Damals ging es noch darum, Frauen zu schützen. Familienpolitik heute arbeitet mit Instrumenten wie "Elternzeit" und Kinderkrippen daran, Frauen nach der Geburt eines Kindes früher in den Arbeitsprozess zurückzuholen. Dahinter stehen also eigentlich volkswirtschaftliche Überlegungen (Lohnsteuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge). Der scharfe Vorwurf, Ministerin von der Leyen wolle Frauen zu "Gebärmaschinen" degradieren, kam deshalb nicht ganz unberechtigt. Dass die überwältigende Mehrheit der Deutschen so gar nicht leben will, sondern sich mehr Zeit für die Familie wünscht *), scheint die Bundesregierung nicht zu interessieren. Deshalb könnte Mutterschutz heute heißen, einen Berufstand zu schützen, denn es braucht stabile Ehen und Familien, um der zunehmenden Beziehungsunfähigkeit unserer Gesellschaft entgegenzuwirken. Eine Mutter, die Zeit hat,
ist die Basis für die Geborgenheit, die jedes Kind braucht. Und sie
ist ein Segen für jedes Familienmitglied und für die Gesellschaft.
*) Quelle: DIE WELT: Von der Leyens verzerrtes Familienbild vom 19.06.2008 mehr bei uns über diesen Artikel |
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1950
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1919
: Einführung
des 8-Stunden-Arbeitstages
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